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Nachbarschaftsverein Kreftenscheerweg e.V.


Wollen Sie sich unserem Verein anschließen, gemeinschaftlich Dinge gestalten und umsetzen ?

Vielleicht können Sie nicht aktiv mitarbeiten, möchten uns aber regelmäßig finanziell unterstützen ?

Dann werden Sie noch heute Mitglied!

Hierfür senden Sie einfach eine Email an mitgliedschaft@nachbarschaftsverein-kreftenscheerweg.de, in der Sie uns Ihren Wunsch mitteilen.

Ein Ansprechpartner für die Mitgliedschaft wird sich dann so bald wie möglich bei Ihnen melden.

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§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

(1)   Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

(2)   Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

       Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.

(3)   Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu

       Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1)   Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

(2)   Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres

       erklärt werden.

(3)   Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es

  1. schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt oder
  2. mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Aufnahmegebühr oder seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat.

(4)   Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversamm-lung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei        Wochen vorher mitzuteilen.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)   Jedes Mitglied hat das Recht, am Vereinsleben und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen sowie Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Jedes Mitglied        hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.

(2)   Jedes Mitglied erkennt durch seinen Beitritt in den Verein die Bestimmungen dieser Satzung an und hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern,        insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen.

 

§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge

(1)   Jedes Mitglied hat einen im Voraus fällig werdenden Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

(2)   Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

(3)   Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit.

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