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Nachbarschaftsverein Kreftenscheerweg e.V.


§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins

(1)   Der Verein mit Sitz in Essen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2)   Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Landschaftspflege, insbesondere bemüht er sich um die Pflege der Grünflächen. Weiterhin bemüht er sich um Heimatpflege und Heimatkunde und fördert das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke.

(3)   Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

        -         Naturnahe Gestaltung von öffentlichen Flächen, ausgehend von der Mitwirkung im Rahmen der Grünen Hauptstadt Europas 2017,

                  sowie deren dauerhafte Erhaltung

        -         Förderung des gemeinschaftlichen Engagements zur Pflege und Gestaltung des Umfeldes

        -         Förderung nachbarschaftlicher Beziehungen

        -         Verbesserung und Erhalt des Lebensumfeldes

        -         Förderung der Kinderfreundlichkeit in der Straße

        -         Brauchtumspflege

        -         Förderung der Kultur

(4)   Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5)   Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(6)   Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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